8890 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012)

Die Verordnung (EU) Nr. 994/2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates, ABl. Nr. L 295 vom 12.11.2010 S. 1, ist am 2. Dezember 2010 in Kraft getreten und macht die Änderung einiger Bestimmungen im Energielenkungsgesetz erforderlich. Da das Energielenkungsgesetz 1982 seit seinem In-Kraft-Treten mehrfach novelliert wurde, ist es nicht mehr übersichtlich. Im Rahmen der Umsetzung der der Durchführung durch die Mitgliedstaaten vorbehaltenen Bestimmungen der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung wird daher mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates eine neukodifizierte Fassung des Energielenkungsgesetzes vorgelegt.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Angelika Winzig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Angelika Winzig gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 02 05

                            Dr. Angelika Winzig                                                               Klaus Konrad

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender