8894 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. Jänner 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird

Die Abgeordneten Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 5. Dezember 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Das bundeseigene Gebäude Wien 1, Johannesgasse 6, Gst. Nr. 1005/2, EZ 1779, Grundbuch 01004 Innere Stadt, das ehemalige Hofkammerarchiv, ist derzeit dem Österreichischen Staatsarchiv zur alleinigen Nutzung überlassen.

Künftig soll das Objekt Johannesgasse 6 in 1010 Wien zu Teilen der Österreichischen Nationalbibliothek per Überlassungsvertrag für ein Literaturmuseum übertragen werden. Dazu wird in der Anlage A in dem die Österreichische Nationalbibliothek betreffenden Teil eine das Gebäude in der Johannesgasse 6 betreffende Zeile angefügt.

Das unter Denkmalschutz stehende Hofkammerarchiv bietet hinsichtlich Standort, Architektur, Platzangebot und Raumaufteilung beste Voraussetzungen für ein modernes und innovatives Literaturmuseum.

Außerdem soll in dem die Österreichische Galerie Belvedere betreffenden Teil der Anlage A eine formale Bereinigung im Zusammenhang mit dem Betrieb des wiedereröffneten 21er-Hauses durch den Entfall der Zeile ‚01006 Landstraße 4158 zur Gänze‘ vorgenommen werden, da das entsprechende Grundstück in die EZ 4159 einbezogen und die EZ 4158 gelöscht worden ist.

Da die Änderungen des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage der Novelle im Bundesgesetzblatt in Kraft treten sollen, ist keine eigene Inkrafttretensvorschrift vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die im Entwurf enthaltenen Regelungen entstehen im Bereich des Bundes keine Mehrkosten.“

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Monika Mühlwerth, Marco Schreuder und Günther Köberl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Februar 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 02 05

                            Mag. Bettina Rausch                                                          Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende