8918 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU – Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Aktualisierung des 5. Teils des EU-Polizeikooperationsgesetzes (EU-PolKG) in Hinblick auf die bevorstehende Inbetriebnahme des Schengener Informationssystem der 2. Generation (kurz: SIS II) sowie die Anpassung des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zum Ziel.

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Konzentration der Funktion des datenschutzrechtlichen Auftraggebers beim Bundesminister für Inneres, Klärung von Auslegungsfragen in Hinblick auf die Ausschreibung von abhanden gekommenen Gegenständen und Harmonisierung des § 42 Abs. 4 EU-PolKG mit den Anforderungen des § 57 Abs. 1 Z 10a Sicherheitspolizeigesetzes (SPG).

-       Anpassung  des § 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung an die ab 1. Jänner 2013 geänderten Bestimmungen der §§ 306, 307b, 309 StGB sowie §§ 20a und 20b StPO und Aufnahme des § 310 StGB (Verletzung des Amtsgeheimnisses) in den Zuständigkeitskatalog des BAK.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 04 03

                                 Walter Temmel                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender