8931 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz und die 11. Opferfürsorgegesetz-Novelle geändert werden

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel „Leistungsfähiger Staat“ (Pkt. B.4.1.) Folgendes vor: „Fortführung der Verfassungsbereinigung mit dem Ziel einer weitgehend einheitlichen Verfassungsurkunde.“

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden daher die in mehreren Gesetzen verstreuten verfassungsrechtlichen Kompetenzgrundlagen für die Opferfürsorge, die Verbrechensopferentschädigung, die Impfschadenentschädigung und ähnliche staatliche Hilfeleistungen in Hinkunft unter dem Tatbestand "Sozialentschädigungsrecht" im Artikel 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes zusammengefasst. Eine Verschiebung von Zuständigkeiten ist damit nicht verbunden, Gesetzgebung und Vollziehung bleiben beim Bund.

 

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Friedrich Hensler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2013 04 03

                                  Reinhard Todt                                                                 Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende