8940 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (DSG-Novelle 2013)

Das DSG 2000 ist seit seinem Inkrafttreten am 1. Jänner 2000 siebenmal novelliert worden, wobei nur die DSG-Novelle 2010 umfassende Änderungen im DSG 2000, so etwa im Bereich des Registrierungsverfahrens und der Videoüberwachungen, vorgenommen hat.

Die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (im Folgenden: Datenschutz-Richtlinie), ABl. Nr. L 281 vom 23.11.1995 S. 31, bestimmt in Art. 28 Abs. 1, dass die Mitgliedstaaten vorsehen, „dass eine oder mehrere öffentliche Stellen beauftragt werden, die Anwendung der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften in ihrem Hoheitsgebiet zu überwachen. Diese Stellen nehmen die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr.“

Der Europäische Gerichtshof (im Folgenden: EuGH) hat mit Urteil vom 16. Oktober 2012 in der Rs C-614/10 festgestellt, dass die Datenschutzkommission dem Kriterium der Unabhängigkeit nicht genügt.

Aus diesem Grund wird die Datenschutzkommission nunmehr als Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet, die Dienstaufsicht und die fachliche Weisung über die Bediensteten der Geschäftsstelle der Datenschutzkommission nach § 37 Abs. 2 DSG 2000 ausschließlich der/dem Vorsitzenden der Datenschutzkommission zukommen und das Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers nach § 38 Abs. 2 DSG 2000 eingeschränkt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Marco Schreuder, Wolfgang Beer und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 04 03

                                    Josef Saller                                                                  Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender