8951 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 und das Schulunterrichtsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Elmar Mayer, Christine Marek, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 31. Jänner 2013 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

 

„Die §§ 18 und 19 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG) gehen grundsätzlich davon aus, dass im 9. Jahr der allgemeinen Schulpflicht die Polytechnische Schule zu besuchen ist. Die Polytechnische Schule ist für Schülerinnen und Schüler, die die 8. Stufe erfolgreich abgeschlossen haben, die 9. Schulstufe (§ 28 Abs. 1 SchOG). Für Schülerinnen und Schüler ohne erfolgreichem Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe hat die Polytechnische Schule gemäß § 28 Abs. 3 SchOG einen Bildungsauftrag auf der jeweils höheren (in der Regel der 8.) Schulstufe zu erfüllen.

Als Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 18 SchPflG vor, dass anstelle des Besuches der Polytechnischen Schule im 9. Jahr der allgemeinen Schulpflicht die zuvor besuchte Pflichtschule (Volksschuloberstufe, Hauptschule oder Neue Mittelschule) weiter besucht werden darf, wenn (nur) die letzte Stufe dieser Schule nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Dadurch soll der Abschluss insbesondere der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule ermöglicht werden, zumal der Besuch der Polytechnischen Schule in einem freiwilligen 10. Jahr unbenommen bleibt (§ 19 SchPflG).

Die derzeit geltende, oben dargestellte Rechtslage versucht allen Eventualitäten Rechnung zu tragen:

-       Es soll sichergestellt sein, dass Schülerinnen und Schüler, die den Weg der Lehre einzuschlagen beabsichtigen, jedenfalls die Polytechnische Schule besuchen können.

-       Zugleich soll jenen Schülerinnen und Schülern, die trotz Schullaufbahnverlusten einen weiteren (mittleren oder höheren) Schulbesuch anstreben, der Abschluss der 8. Schulstufe ermöglicht werden, wobei dieser allerdings auch durch den Besuch der Polytechnischen Schule auf der 8. Stufe möglich ist.

Allerdings kann diese Rechtslage auch zu Härtefällen führen, wenn ein Kind etwa mit zwei Jahren Schullaufbahnverlust im 9. Jahr die Polytechnische Schule besuchen muss. Diesem Kind bleibt der Pflichtschulabschluss (vorbehaltlich einer Pflichtschulabschluss-Prüfung) verwehrt. Um diese Situation zu vermeiden, soll der Weiterbesuch im 9. und einem freiwilligen 10. Jahr nicht vom erfolgreichen Abschluss bestimmter Schulstufen abhängig sein, sondern für eine Entscheidung durch die Erziehungsberechtigten grundsätzlich offen sein.

Für eine getrennte Regelung der beiden (oben beschriebenen) Situationen in zwei Paragraphen besteht kein Anlass mehr, sodass eine Neuregelung dieses Schulbesuches im 9. und einem freiwilligen 10. Jahr in einer Bestimmung erfolgen kann.“

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Susanne Kurz, Günther Köberl und Johann Schweigkofler.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 05 07

                              Elisabeth Grimling                                                            Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende