8953 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 9/2012, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Bundesgesetz über die Regelung des Instanzenzuges bei Erlassung von Bescheiden in Angelegenheiten der staatlichen Kultusverwaltung geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Schul- und Kultusbereich)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden insgesamt 16 Gesetzesmaterien im Bereich des Schulrechts mit einer Sammelnovelle an das 2012 beschlossene neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst.

Dadurch wird das Bundesverwaltungsgericht bzw. in Fällen der mittelbaren Bundesvollziehung (z.B. Schülerbeihilfe) das Verwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes als alleinige Berufungsinstanz für Entscheidungen der Schulbehörden festgelegt.

Auch in Bereichen, in denen bisher keine Rechtsmittel vorgesehen waren, sind so Beschwerden beim Verwaltungsgericht möglich.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Johann Schweigkofler.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Johann Schweigkofler gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 05 07

                           Johann Schweigkofler                                                        Monika Mühlwerth

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende