8965 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird das im Rahmen der Regierungsklausur vom 9. November 2012 beschlossene Maßnahmenpaket zur bürokratischen Vereinfachung des gewerblichen Betriebsanlagenrechts umgesetzt.

 

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst unter anderem folgende Inhalte:

-       Es wird die Möglichkeit für Betriebsanlageninhaber vorgesehen, Abänderungen von Auflagen oder Abweichungen vom Genehmigungsbescheid auch dann zu beantragen, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (rechtskraftdurchbrechende Wirkung); die geschützten Interessen müssen aber gewahrt bleiben.

-       Bei Betriebsübernahmen wird für den übernehmenden Betriebsinhaber die Möglichkeit geschaffen, im Wege eines speziellen Bekanntgabe-Verfahrens konsolidiert einen Überblick über den Genehmigungsbestand und die dafür geltenden Vorkehrungen zu erhalten.

-       Die Parteistellung der Nachbarn werden an die neuen Möglichkeiten für den Betriebsinhaber angepasst. Auch Nachbarn, die im Genehmigungsverfahren keine Parteistellung hatten, sollen Parteistellung in den im Interesse der Betriebsinhabers geführten Verfahren haben, wenn damit neue oder größere nachteilige Wirkungen im Hinblick auf die Schutzinteressen verbunden sein können.

-       Anlagenänderungen von vorübergehender Dauer, die keine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Personen zB durch Lärmbelästigung bewirken, sollen genehmigungsfrei sein (zB Public Viewing von sportlichen Großereignissen).

-       Zur Vereinfachung der örtlichen Behördenzuständigkeit für Betriebsanlagen, die sich über mehrere Verwaltungssprengel erstrecken, soll in Zukunft jene Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig sein, in deren Sprengel sich der größere Anlagenteil befindet.

-       Soweit die Gewerbeordnung 1994 in der geltenden Fassung zum Teil selbst Instanzenzüge regelt oder aber Formalparteienrechte einräumt, folgen diese noch der Systematik der Instanzenzüge in mittelbarer Bundesverwaltung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Diesbezüglich erfolgt eine legistische Anpassung.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Klaus Konrad und Anneliese Junker sowie die Ausschussvorsitzende Sonja Zwazl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 05 07

                            Dr. Magnus Brunner                                                                Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende