8966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2006, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß- und Eichgesetz, das Vermessungsgesetz, das Elektrotechnikgesetz 1992, das Wettbewerbsgesetz und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die einzelnen Materiengesetze im Bereich des Wirtschaftsministeriums an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst.

Im Einzelnen entscheidet damit nach dem Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz über Rechtsmittel gegen Bescheide des Arbeitsausschusses für externe Qualitätsprüfungen nicht mehr die Qualitätskontrollbehörde, sondern das Bundesverwaltungsgericht.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle sieht zwar die Auflösung der Qualitätskontrollbehörde vor. Zwecks Fortführung ihrer aufgrund europarechtlicher Vorgaben durchzuführenden Aufsichtstätigkeit über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften wird die Qualitätskontrollbehörde aber neuerlich als Aufsichtsbehörde beim Wirtschaftsministerium eingerichtet. Sie erhält im Rechtsmittelverfahren Parteistellung sowie die Möglichkeit, gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts Revision zu erheben.

Angepasst werden mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates auch das Ingenieurgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Maß- und Eichgesetz, das Vermessungsgesetz, das Elektrotechnikgesetz, das Wettbewerbsgesetz und das Mineralrohstoffgesetz.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. Mai 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Mai 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 05 07

                            Dr. Magnus Brunner                                                                Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende