9001 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Agrarkontrollgesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Börsesensale-Gesetz, das Vermarktungsnormengesetz, das Forstgesetz 1975 und das Weingesetz 2009 geändert werden und ein Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Produktenbörse erlassen wird (Agrarrechtsänderungsgesetz 2013)

Um technische Anpassungen der betreffenden Materiengesetze an aktuelle Entwicklungen und EU-Vorgaben vorzunehmen, wurde vom Nationalrat das Agrarrechtsänderungsgesetz 2013 beschlossen. Die Anpassungen betreffen insbesondere den Bereich der amtlichen Kontrolle, da besonders im Düngemittel-, Futtermittel- und Pflanzenschutzrecht. Im Rahmen der Änderung des Weingesetzes werden neue und verbesserte Bestimmungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Obstweinen geschaffen. Mit der Neufassung der Regelungen betreffend die landwirtschaftliche Produktenbörse wird eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für diese Institution geschaffen. Weiters wurden Deregulierungsmöglichkeiten sowie Anpassungs- und Verbesserungsgegebenheiten wahrgenommen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender