9014 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 – GesRÄG 2013)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die österreichische GmbH im verschärften Wettbewerb mit den Gesellschaftsformen anderer Mitgliedstaaten steht und zukünftig möglicherweise auch mit der Europäischen Privatgesellschaft (SPE). Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist es daher, die österreichische GmbH für Gründer im Vergleich zu den Gesellschaftsformen anderer Mitgliedstaaten attraktiv zu halten und im Wettbewerb der europäischen Rechtsordnungen zu stärken. Die Gründung soll leichter und billiger möglich sein.

Der erwünschten Erleichterung des Zugangs zur Rechtsform der GmbH steht somit die Notwendigkeit der Beibehaltung einer gewissen Seriositätsschwelle gegenüber. Auch für letztere lässt sich keine allgemein gültige, für alle Fälle adäquate Größe nennen. Ein Rechtsvergleich zeigt jedoch, dass ein Betrag von 10 000 Euro eine solche sinnvolle und wirksame Seriositätsschwelle sein kann. Das Mindeststammkapital wird daher auf 10 000 Euro abgesenkt (§ 6 Abs. 1 GmbHG). Wie bisher muss dieses Mindeststammkapital nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte bar eingezahlt werden (§ 10 Abs. 1 GmbHG).

Mit dieser Maßnahme, mit der in erster Linie Neugründungen und damit oft auch erst der Einstieg in die selbstständige unternehmerische Tätigkeit erleichtert werden, soll auch dem Bedürfnis der Wirtschaft entsprochen und nachhaltig sichergestellt werden, dass die GmbH im Wettbewerb der Gesellschaftsrechtsordnungen weiterhin erfolgreich sein wird.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Anneliese Junker, Marco Schreuder, Ingrid Winkler, Hermann Brückl und Mag. Gerald Zelina.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                Richard Wilhelm                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender