9016 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Übernahmegesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das Bundesgesetz über die Gebühren für Verwahrnisse der gerichtlichen Verwahrungsabteilungen, das Strafvollzugsgesetz und das Liegenschaftsteilungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz – VAJu)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält die erforderlichen Anpassungen der Materiengesetze im Justizwesen an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

 

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs in berufs- und disziplinarrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Neuordnung der administrativen Instanzenzüge in Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare, Sachverständigen, Dolmetscher und Zeugen;

-       Neuordnung der Behördenzuständigkeit im Einbringungsrecht und Einführung eines Vorstellungsverfahrens;

-       Substanzielle Erweiterung des Rechtsschutzes im Bereich des Gerichtssachverständigen- und – dolmetscherwesens;

-       Schaffung eines Instanzenzugs von der Übernahmekommission an den Obersten Gerichtshof;

-       Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und Wiedereinrichtung des Urheberrechtssenates;

-       Schaffung eines Instanzenzugs im Bereich des Strafvollzugs von den Vollzugsbehörden an die ordentliche Gerichtsbarkeit sowie

-       Neugestaltung der Gerichtsgebühren für einstweilige Verfügungen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                Richard Wilhelm                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender