9017 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schiedsverfahren in der Zivilprozessordnung und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 – SchiedsRÄG 2013)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem Vorbild anderer europäischer Rechtsordnungen der Instanzenzug für das Verfahren über die Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch verkürzt werden soll.

Dabei wird eine Konzentration der Aufhebungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof als die attraktivste Lösung vorgesehen. Einen bloß eine Instanz umfassenden Rechtszug weist soweit ersichtlich lediglich die Schweiz auf, während in anderen vergleichbaren Schiedsplätzen ein Rechtszug über (zumindest) zwei Instanzen besteht. Der Oberste Gerichtshof bleibt erste und letzte Instanz. Damit wird die Attraktivität Österreichs im internationalen Vergleich als Schiedsort gesteigert.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Gerald Zelina und Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                Richard Wilhelm                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender