9019 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet Regelungen zur Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93. Insbesondere sollen die Definitionen aus der Verordnung übernommen und die durch die Behörde zu setzenden Aufsichtsmaßnahmen ausgestaltet werden.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:

-       Übernahme der Definitionen aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und Anpassung des Gesetzestextes an die neue Diktion;

-       Ausgestaltung der durch die Behörde zu setzenden Aufsichtsmaßnahmen;

-       Ermächtigung der Behörde zum Setzen von Maßnahmen der unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt, soweit dies zur Abwehr unmittelbar drohender, schwerwiegender Gefährdungen erforderlich ist;

-       Verbesserung der Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden, insbesondere der Ermächtigung zum internationalen Datenaustausch;

-       Anpassung der Strafbestimmungen;

-       Konzentrierung der Zuständigkeit auf eine einzige nationale Behörde I. Instanz. Aufgaben der Marktüberwachung können damit wesentlich schneller und effizienter wahrgenommen und die Durchführung von Verwaltungsverfahren beschleunigt werden.

Weiters sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates vor, dass mit 1. Jänner 2014 gegen Bescheide des Büros für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und wegen Verletzungen seiner Entscheidungspflicht in Verwaltungssachen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden kann.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 9 B-VG („Post- und Fernmeldewesen“).

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer und Bundesrat Mag. Christian Jachs mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                 Michael Lampel                                                                 Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender