9024 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren die Möglichkeit eingeräumt, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie die Verfassungsmäßigkeit von im Verfahren anzuwendenden Gesetzen anzweifeln.

Ziel ist es, nicht nur den Rechtsschutz für die BürgerInnen auszubauen, sondern auch die Rechtsbereinigungsfunktion des Verfassungsgerichtshofs zu stärken. Voraussetzung für die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs ist das Vorliegen eines erstinstanzlichen Urteils. Der "Parteienantrag auf Normenkontrolle" ist demnach aus Anlass einer Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zu stellen, wobei die genaueren Fristen einfachgesetzlich geregelt werden. Die Bestimmungen gelten analog auch bei vermeintlich gesetzeswidrigen Verordnungen. Bestimmte Materien bleiben allerdings von der Gesetzesbeschwerde ausgenommen, welche das genau sind, soll ebenfalls in einem einfachen Gesetz geregelt werden. Dieses noch zu erarbeitende Bundesgesetz hat auch die Folgen für den Fall zu bestimmen, dass der VfGH der Gesetzes- bzw. Verordnungsbeschwerde stattgibt.

Wie bei Individualbeschwerden kann der Verfassungsgerichtshof bei unzureichender Erfolgsaussicht die Behandlung einer Gesetzesbeschwerde ablehnen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Nicole Schreyer und Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender