9028 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den ORF-Jahresbericht 2012 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-492-BR/2013 d.B.)

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2012. Auf den folgenden Seiten wird die Erfüllung der oben genannten Aufträge dargelegt: Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags in den Radio- und Fernsehprogrammen des ORF, im TELETEXT und auf den Internetseiten des ORF. In eigenen Kapiteln werden bundesweit ausgestrahlte ORF-Fernsehprogramme berücksichtigt, die individuelle Interessen der Länder behandeln, weiters Programme, die der Förderung der österreichischen Identität sowie der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion dienen. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit dem Nachweis des Angebots anspruchsvoller Sendungen in den Hauptabendprogrammen des ORF-Fernsehens anhand von zwei Musterwochen. Eigene Kapitel widmen sich auch ORF 2 Europe, dem unverschlüsselten Fernseh- und TELETEXT-Angebot des ORF via Digitalsatellit, sowie ORF III Kultur und Information und SPORT +. Im Kapitel 3 werden die Kooperationen des ORF mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern beschrieben sowie Programmschwerpunkte und Höhepunkte des Jahres 2012 angeführt. Kapitel 4 widmet sich den europäischen Werken im ORF-Fernsehprogramm und -Abrufdienst.

Eigene Kapitel beschäftigen sich mit dem Angebot des ORF für Volksgruppen, dem Angebot für gehörlose und stark hörbehinderte Menschen sowie dem Angebot für blinde und stark sehbehinderte Menschen. Ein Kapitel ist auch dem Engagement des ORF im Bereich Humanitarian Broadcasting gewidmet. Der Anteil der Finanzmittel der ORF-Landesstudios sowie das Ausmaß der aus kommerzieller Werbung und Patronanzsendungen erzielten Einnahmen werden offengelegt. Die Kapitel 11 und 12 widmen sich schließlich der Nutzung sowie dem Versorgungsgrad der ORF-Radio- und -Fernsehprogramme, des TELETEXT und des ORF-Internetangebots. Kapitel 13 stellt Art und Umfang der kommerziellen Tätigkeiten des Österreichischen Rundfunks und seiner Tochtergesellschaften dar, Kapitel 14 schließlich die Anwendung und Einhaltung der durch das Qualitätssicherungssystem vorgegebenen Kriterien und Verfahren bei der Gestaltung des Inhaltsangebots.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Nicole Schreyer und Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Perhab, Gottfried Kneifel und Josef Saller.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 den Antrag, den ORF-Jahresbericht 2012 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-492-BR/2013 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2013 06 25

                            Dr. Magnus Brunner                                                            Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender