9029 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bezug von Kinderbetreuungsgeld für Eltern verbessert und vereinfacht werden soll.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht daher die Abstimmung der Zuverdienstgrenze für BezieherInnen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beziehungsweise einer Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld mit der aktuellen ASVG-Grenze vor.

Es wird zukünftig auch innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung möglich sein, eine andere Variante zu wählen, sodass Irrtümer bei der Antragstellung noch korrigiert werden können. Der Anspruchszeitraum wird auf Kalendermonate eingeschränkt, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Das erleichtert insbesondere Eltern, die einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld beziehen, die Planung bei Rumpfmonaten. In Fällen, wo Eltern gegen eine Ablehnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes vorgehen, wird künftig das Kinderbetreuungsgeld auch während der Dauer des Gerichtsverfahrens zur Klärung der Frage der Erfüllung des Erwerbserfordernisses ausbezahlt.

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Angela Stöckl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Efgani Dönmez, PMM und Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Cornelia Michalke, Inge Posch-Gruska, Johanna Köberl sowie Bundesrat Ing. Andreas Pum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Angela Stöckl gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                  Angela Stöckl                                                                 Ferdinand Tiefnig

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender