9032 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 23. Mai 2013 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

 

„Änderung des Ziviltechnikerkammergesetzes:

Mit der vorliegenden Novelle soll dem durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 herbeigeführten grundsätzlichen Systemwechsel im administrativen Instanzenzug Rechnung getragen werden. Durch die durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 erfolgte Auflösung der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten gemäß § 58 des Bundesgesetzes über die Kammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten mit 31. Dezember 2013, fallen die in diesem Zusammenhang bisher angefallen Kosten bei der Bundes- Architekten und Ingenieurkonsulentenkammer weg und sind künftig vom Bund zu tragen.

Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes:

Bei dem Vollzug des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes handelt es sich um mittelbare Bundesverwaltung. Unmittelbar aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, ergibt sich somit ein Rechtszug von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder an die Landesverwaltungsgerichte. Dies gilt sowohl für Angelegenheiten des eigenen als auch des übertragenen Wirkungsbereiches. Überdies wird der Disziplinaroberrat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ausdrücklich durch Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG iVm Z 24 der diesbezüglichen Anlage mit Wirkung 31.12.2013 aufgelöst. Die vorgeschlagenen Änderungen enthalten die erforderlichen Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Diese Änderungen sollen mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten.“

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Nicole Schreyer und Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 25

                                   Franz Perhab                                                                       Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende