9034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird eine auf Grund der erfolgten Umgestaltung der Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe in § 99 Abs. 7 GewO 1994 notwendige legistische Anpassung des Entziehungstatbestandes gemäß § 87 Abs. 1 Z 4d vorgenommen.
Es ist erforderlich, auch in den Entziehungstatbestand das zusätzlich zu versichernde Vermögensschadensrisiko aufzunehmen, da bei Nichtumsetzung im Falle des Fehlens einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Gewerbeberechtigung nicht unmittelbar entzogen werden könnte.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Nicole Schreyer und Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 06 25
Anneliese Junker Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende