9036 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2013 betreffend ein Bundesgesetz zur Einrichtung einer notifizierenden Behörde und betreffend die Durchführung von Notifizierungsverfahren gemäß Kapitel VII der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013 - BPNG 2013)

Die EU-Bauprodukteverordnung, mit der die nationalstaatlichen Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisiert werden, tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Damit Herstellungsbetriebe von Bauprodukten leichter zu einem Qualitätsnachweis ihrer Waren kommen, ist unionsrechtlich für die Benennung von Stellen eine notifizierende Behörde vorgeschrieben, von der entsprechende Meldungen an die EU-Kommission ergehen. Diese Stellen werden im Rahmen der Bauprodukteverordnung als Prüfstellen oder Zertifizierungsstellen tätig.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden daher Regelungen betreffend die Notifizierungsbehörde und das Notifizierungsverfahren festgelegt. Es ordnet die Notifizierung im Bereich der Bauprodukte kompetenzrechtlich ausschließlich dem Bund zu und obliegt dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend die Vollziehung. Unabdingbare Voraussetzung für diese kompetenzrechtliche Regelung ist die Bindung der Notifizierung an eine verbindliche Akkreditierung.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 25. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Angelika Winzig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, die Bundesräte Mag. Nicole Schreyer und Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA und Klaus Konrad.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Angelika Winzig gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 06 25

                            Dr. Angelika Winzig                                                                Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende