9058 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das EU – Polizeikooperationsgesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Sicherheitspolizeigesetz, das Sprengmittelgesetz 2010, das Staatsgrenzgesetz, das Strafregistergesetz 1968, das Vereinsgesetz 2002, das Versammlungsgesetz 1953, das Waffengesetz 1996, das Wappengesetz und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Anpassung jener Bundesgesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, deren Regelungsinhalte gemäß dem Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986, dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres zur Besorgung zugewiesen sind sowie die Festlegung vom Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) abweichender Pauschalbeträge für nichtamtliche Sachverständige, Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowie Übersetzer und Übersetzerinnen durch Verordnung der Bundesregierung zum Ziel.

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

 

-       Anpassung jener Bundesgesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, deren Regelungsinhalte gemäß dem Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986, dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres zur Besorgung zugewiesen sind.

-       Aufnahme von Regelungen ins AVG, aufgrund derer die Bundesregierung durch Verordnung – vom GebAG abweichende – Pauschalbeträge festlegen kann, die nichtamtlichen Sachverständigen, Dolmetscher(inne)n und Übersetzer(inne)n für bestimmte Leistungen gebühren.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

 

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender