9070 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2013) und mit dem das MTD-Gesetz geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2013)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht Anpassungen der berufsrechtlichen Vorschriften für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie die gehobenen medizinisch-technischen Dienste an die sich aus der EU-Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ergebenden Verpflichtungen vor, die bis 25. Oktober 2013 in innerstaatliches Recht umzusetzen sind.

Im Berufsrecht der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe werden durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates einige sich aus der Praxis ergebende Anpassungen vorgenommen:

-       Ermöglichung der Schulung und Unterweisung zu sowie der Weiterdelegation von ärztlich angeordnete Tätigkeiten an pflegende Angehörige durch diplomierte Pflegepersonen;

-       Entfall der Regelungen betreffend die individuelle Gleichhaltung von Universitäts- und Fachhochschulausbildungen mit den Sonderausbildungen für Lehr- und Führungsaufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege;

-       Ermöglichung von Personen, denen im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege eine EWR-Berufszulassung unter Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen erteilt wird, zur befristeten Ausübung der Pflegehilfe.

Da die Überführung der Ausbildungen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in den Fachhochschulbereich österreichweit nahezu abgeschlossen ist, werden durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates die entsprechenden Regelungen über die Ausbildungen an den bisherigen MTD-Akademien mit einer angemessenen Übergangsfrist gestrichen.

Weiters werden durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates die durch die Aufnahme der Berufsangehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in das Gesundheitsberuferegister-Gesetz erforderlichen Änderungen im MTD-Gesetz vorgenommen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche und Johanna Köberl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                Dr. Andreas Köll                                                            Friedrich Reisinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender