9077 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (VO (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT-VO)), die in manchen Punkten einer innerstaatlichen Durchführung bedurfte, umgesetzt. Es wird ein Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation sowie die Verpflichtung der Marktteilnehmer zur Registrierung verankert. Marktteilnehmer müssen Transaktionen am Energiegroßhandelsmarkt melden und Insiderinformationen publizieren. In Zukunft wird auch der Online-Anbieterwechsel möglich werden, wodurch man sich mehr Wettbewerb erhofft. Pumpspeicherkraftwerke müssen in Hinkunft ebenfalls ihren Strom kennzeichnen.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 07 16

                               Anneliese Junker                                                                   Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende