9085 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Otto Pendl, Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 13. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund des Adoptionsrechts-Änderungsgesetzes 2013 werden in Bezug auf die Stiefkindadoption die maßgeblichen Bestimmungen des ABGB und des EPG geändert, wonach die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare (in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft und für eingetragene Partner) rechtlich ermöglicht wird (Urteil des EGMR vom 19.2.2013 wegen Verletzung von Art. 14 iVm Art. 8 EMRK).

Im Bereich des Dienst- und Besoldungsrechts finden sich einige Bestimmungen, die einen Konnex zum EPG herstellen und die folglich anzupassen wären.

Im Hinblick auf den Gleichheitssatz sollen beispielsweise bei der Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes oder bei einem Karenzurlaub zur Betreuung eines Kindes, aber auch bei der Familienhospizfreistellung die Ansprüche unterschiedslos auch für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht werden.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Stefan Schennach, Martin Preineder, Elisabeth Grimling und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender