9087 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat im Zuge der erforderlichen unionsrechtlichen Umsetzung die Sicherstellung der Stabilität des österreichischen Finanzmarktes und das Vertrauen der Anleger nachhaltig zu sichern, zum Ziel. Die Einführung von Kapitalpuffern soll insbesondere die Stabilität von Instituten und des gesamten Finanzmarktes durch die Erhöhung der Verlusttragfähigkeit der Institute in Krisenzeiten verbessern.

Ein erweiterter Maßnahmenkatalog der FMA sowie Änderungen im Bereich der Verwaltungssanktionen sollen zur Stärkung der Banken-, Wertpapier- und Finanzkonglomerateaufsicht sowie der Prävention von Verstößen gegen die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen beitragen. Weiters werden höhere Anforderungen an Aufsichtsräte vorgesehen, interne Verfahren zur Meldung betriebsinterner Verstöße gegen relevante Bundesgesetze eingeführt und Risiko- und Nominierungsausschüsse in Kreditinstituten, deren Bilanzsumme eine Milliarde Euro übersteigt oder die übertragbare Wertpapiere ausgegeben haben, eingerichtet. Diese harmonisierten Regeln bezüglich Corporate Governance sollen zu einer wirksameren institutsinternen Risikoüberwachung führen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA und Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                    Rene Pfister                                                                    Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender