9089 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden durch die Änderungen im Einkommensteuergesetz und im Investmentfondsgesetz Maßnahmen getroffen, die die Produkte der Zukunftsvorsorge attraktiver machen sollen.

Versicherungen und betriebliche Vorsorgekassen werden verpflichtet, die Kunden beim Abschluss der Verträge besser über Kosten, Veranlagungspolitik und maßgebliche Rechnungsgrundlagen zu informieren. Neue Veranlagungsvorschriften berücksichtigen die geänderte Kapitalmarktsituation. An die Stelle der bisher vorgeschriebenen Mindestaktienquote tritt eine Bandbreitenregelung: 15% bis 60% für unter Fünfzigjährige und 5% bis 50% für über Fünfzigjährige. Der Anteil der an bestimmten Börsen erstnotierten Aktien wird von 100% auf 60% gesenkt und der Kreis der für Veranlagungen zugelassenen Börsen erweitert.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Mag. Reinhard Pisec, BA und Sonja Zwazl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender