9101 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen ökologische und ökonomische Verbesserungen geschaffen sowie ein fairer Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Haushaltsabfällen erreicht werden.

Obwohl das derzeit geltende Gesetz prinzipiell mehrere Sammel- und Verwertungssysteme zulässt, wird die Sammlung von Haushaltsverpackungen von einem Monopolisten beherrscht. Dem AWG fehlen bislang detaillierte Regelungen für Marktzutritt und fairen Wettbewerb.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sollen alle praktischen Hürden bei der Etablierung mehrerer Sammel- und Verwertungssysteme beseitigt und die Etablierung von zumindest fünf Systemen ermöglicht werden. Somit wird verhindert, dass das Verfahren der EU-Kommission gegen die Altstoff Recycling Austria (ARA-AG) wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zu einem Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH führt.

Die ARA-AG soll ihre Einrichtungen für die Sammlung von Haushaltsverpackungen anderen Marktteilnehmern zugänglich machen, weil die Sammlung von Verpackungsabfällen in der EU als eine "essential facility" gilt, bei der marktbeherrschende Unternehmen dem Kontrahierungszwang unterliegen und mit Konkurrenten Verträge über die Nutzung notwendiger Einrichtungen abschließen müssen.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Herbert Madejski, Walter Temmel, Christian Poglitsch und Mag. Nicole Schreyer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                Richard Wilhelm                                                            Mag. Josef Taucher

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender