9108 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Mit dem Beitritt Österreichs zum Zivilrechtsübereinkommen über Korruption, welches für Österreich am 1. Dezember 2006 in Kraft trat, wurde Österreich gemäß Art. 15 des Übereinkommens auch Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) welche mit Entschließung (99) 5 des Ministerkomitees eingerichtet wurde.

Österreich hat mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012, unter anderem auch die Vorgaben des Strafrechtsübereinkommen über Korruption (SEV Nr. 173) bereits in nationales Recht umgesetzt. Das Strafrechtsübereinkommen über Korruption dient dem Schutz der Gesellschaft vor den negativen Auswirkungen der Korruption mit den Mitteln des Strafrechts. Der Kampf gegen Korruption auf internationaler Ebene wie auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Korruption sollen durch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption vertieft werden.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden eine große Anzahl korrupter Praktiken unter Strafe gestellt, so etwa die aktive und passive Bestechung in- und ausländischer Amtsträger, von Abgeordneten in nationalen oder ausländischen Parlamenten oder von Mitgliedern internationaler parlamentarischer Versammlungen, von Amtsträgern internationaler Organisationen oder internationaler Gerichtshöfe sowie im Privatsektor.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Staatsvertrag ist in englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender