9109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption seit 15. Mai 2003 zur Unterzeichnung aufliegt und Österreich das Zusatzprotokoll bislang nicht unterzeichnet hat.

Das Zusatzprotokoll trat mit 1. Februar 2005 in Kraft. Es erstreckt die Reichweite des Übereinkommens auf SchiedsrichterInnen, d.h. Personen, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung dazu berufen sind, eine rechtlich bindende Entscheidung in einer ihr von den Parteien der Schiedsvereinbarung vorgelegten Streitigkeit zu fällen, sowie auf Schöffen und ergänzt damit die Bestimmungen des Übereinkommens, das die Gerichtsbehörden vor Korruption schützen will.

Mit dem Beitritt Österreichs zum Zivilrechtsübereinkommen über Korruption, welches für Österreich am 1. Dezember 2006 in Kraft trat, wurde Österreich gemäß Art. 15 des Übereinkommens auch Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) welche mit Entschließung (99) 5 des Ministerkomitees eingerichtet wurde.

Österreich hat mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 unter anderem auch die Vorgaben des Zusatzprotokolls (SEV Nr. 191) bereits in nationales Recht umgesetzt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Staatsvertrag ist in englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender