9110 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013)

Nach geltendem Recht erlöschen bei einer Adoption durch einen Wahlvater bzw. eine Wahlmutter die familienrechtlichen Beziehungen zum leiblichen Vater bzw. zur leiblichen Mutter (vgl. § 197 Abs. 2 ABGB). Aufgrund dieser Regelung konnte bislang ein gleichgeschlechtlicher Partner das leibliche Kind des anderen nicht adoptieren, ohne die rechtliche Beziehung zu diesem Elternteil aufzuheben. Der EGMR sieht darin eine Verletzung von Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK (siehe X u. a. gegen Österreich, 19.2.2013, Beschw-Nr. 19010/07).

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird erreicht, dass die familienrechtlichen Beziehungen des leiblichen Elternteils zum Kind nicht durch die Annahme des Kindes durch den gleichgeschlechtlichen Partner dieses Elternteils aufgehoben werden. Außerdem wird durch eine neue Gliederung der betroffenen Bestimmungen die Verständlichkeit des Gesetzestextes verbessert.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Cornelia Michalke, Stefan Schennach, Marco Schreuder und Mag. Christian Jachs.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender