9120 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung

Brasilien hat ein umfangreiches Stipendienprogramm (Science without Borders) initiiert, um brasilianischen Studierenden und Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern Auslandsaufenthalte zu ermöglichen. Auch österreichische Universitäten sind dabei als Zielinstitutionen für Brasilien von Interesse. Gleichzeitig besteht von Seiten österreichischer Universitäten Interesse daran, brasilianische Studierende bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik aufzunehmen. Der gegenständliche Beschluss schafft den notwendigen Rahmen, um Vereinbarungen zwischen brasilianischen Institutionen und den österreichischen Universitäten zu treffen bzw. zwischen der OeAD-GmbH (Österreichischer Austauschdienst) und – auf brasilianischer Seite – CAPES (Coordination of Improvement of Higher Education Personel) bzw. CNPq (Brazilian National Scientific and Technological Research Council).

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Staatsvertrag ist in deutscher und portugiesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Anneliese Junker.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 07 16

                            Mag. Klaus Fürlinger                                                               Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender