9123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2014 gemäß § 9 LWG 1992 (III-504-BR/2013 d.B.)

Der dem Grünen Bericht angeschlossene Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen für die Land und Forstwirtschaft im Jahr 2014 hebt in diesem Zusammenhang die aus österreichischer Sicht wesentlichen Punkte des Kompromisses hervor. So wird Österreich in der Periode 2014-2020 insgesamt 4,85 Mio. € an Direktzahlungen im Rahmen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten. Die Direktzahlungsarchitektur wird dabei auf ein sogenanntes "Regionalmodell" mit einer Basisprämie pro Hektar beihilfefähiger Fläche umgestellt. Mit der Ökologisierung – dem "Greening" – werden erstmals 30 % der Direktzahlungen ausschließlich für bestimmte ökologische Leistungen der Landwirte gewährt. Die vollständige Auszahlung der Ökologisierungsprämie und der Basisprämie erfolgt nur bei Einhaltung der Greening-Anforderungen bzw. bei Teilnahme an äquivalenten Maßnahmen aus dem österreichischen Agrarumweltprogramm (ÖPUL). Für Biobetriebe gelten die Greening-Anforderungen als automatisch erfüllt.

Möglich wird auch eine Reduktion der Direktzahlungen um 5 % bei Betrieben, die mehr als 150.000 € erhalten, wobei die Mittel im jeweiligen Land verbleiben und für die Ländliche Entwicklung verwendet werden. Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung werden Junglandwirte erhalten. Kleinlandwirte wiederum profitieren künftig in der 1. Säule von vereinfachten Förderungsvoraussetzungen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. Dezember 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Walter Temmel.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Dezember 2013 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2014 gemäß § 9 LWG 1992 (III-504-BR/2013 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2013 12 03

                             Friedrich Reisinger                                                            Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender