9130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. November 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Für die Anpassung von Politikerbezügen sind einerseits der sogenannte Pensionsanpassungsfaktor und auf der anderen Seite die Inflationsrate, die von der Bundesanstalt Statistik Österreich nach dem System des § 3 Abs. 2 BezBegrBVG festgestellt wird, maßgeblich. Der jeweils niedrigere Anpassungsfaktor ist für die Erhöhung der Politikerbezüge heranzuziehen.

Dies hätte, ohne Gesetzesänderung, zur Folge, dass die Bezüge der Politiker für das Jahr 2014 um 2,4 % (entsprechend dem Pensionsanpassungsfaktor) angehoben worden wären.

Da aber der dem Anpassungsfaktor entsprechende Erhöhungsprozentsatz gemäß § 666 Abs. 3 Z 2 ASVG im Kalenderjahr 2014 um 0,8 % vermindert wird, beträgt die Erhöhung der Politikerbezüge für das Kalenderjahr 2014 nur 1,6 %.“

Dieser Beschluss des Nationalrates ist teilweise ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.             gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die          verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2013 12 18

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender