9135 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bundesministeriengesetz-Novelle 2014)

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht.

Der Beschluss bezweckt vor allem die Neuordnung der Ministerialkompetenzen entsprechend den Vereinbarungen, die anlässlich der jüngst erfolgten Regierungsbildung getroffen wurden.

Die bedeutsameren unter diesen Änderungen sind die folgenden:

–      Der Bereich der Kunst und Kultur und des Kultus wird aus dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in das Bundeskanzleramt übertragen;

–      der Bereich der Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten wird aus dem Bundeskanzleramt in das künftige Bundesministerium für Bildung und Frauen (bisher: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) übertragen;

–      die Angelegenheiten der Integration werden aus dem Bundesministerium für Inneres in das künftige Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (bisher: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) übertragen;

–      der Bereich Familie und Jugend wird aus dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in ein neues Bundesministerium für Familien und Jugend übertragen;

–      das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zum Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vereinigt.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Jänner 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Elisabeth Grimling, Inge Posch-Gruska und Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 01 31

                        Ing. Bernhard Ebner, MSc                                                       Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender