9136 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird der Gehaltsabschluss mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für die Jahre 2014 und 2015 umgesetzt. Diese Umsetzung ergibt für das Jahr 2014 und für die Monate Jänner und Februar 2015 einen Mehraufwand von insgesamt ca. 227 Mio. €. Der weitere Mehraufwand für das Jahr 2015 wird von der Inflationsrate in den Monaten Oktober 2013 bis September 2014 abhängen.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Jänner 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 01 31

                            Dr. Magnus Brunner                                                            Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender