9137 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden, gestellt hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Antrag werden die im Rahmen der Dienstrechtsnovelle 2013 – Pädagogischer Dienst neu eingeführten Bezugs- und Zulagenansätze für Landesvertragslehrpersonen entsprechend der Vereinbarung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vom 17. Jänner 2014 wie die Bezüge der Bundesbediensteten angehoben.“

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Jänner 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 01 31

                            Dr. Magnus Brunner                                                            Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender