9138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vom Verwaltungsgerichtshof in zwei Erkenntnissen getroffenen ‚Klarstellungen‘ zum Tabakgesetz stellen die bisherige Praxis der Verwaltungsbehörden völlig auf den Kopf. Von einem Tag auf den anderen werden dadurch Betriebe bestraft, die im Vertrauen auf die Rechtslage und im Einklang mit den behördlichen Auflagen bauliche Investitionen durchgeführt haben.

Der Gesetzgeber hat mit der Novelle zum Tabakgesetz, die im Jahr 2008 nach langen und kontroversiellen Diskussionen letztlich mit großer Mehrheit im Parlament beschlossen wurde, eine eindeutige Entscheidung getroffen. Intention, Wille und Ziel des Gesetzgebers war es, die Gäste eines Lokals vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Eine solche ist aber beim bloßen kurzen Durchschreiten eines Raucherbereichs nicht anzunehmen.

Die hier vorgeschlagene Klarstellung ist daher keine gesundheitspolitische Frage, sondern eine bloße Präzisierung der damaligen Entscheidung. Diese ist zum Schutz von nicht unerheblichen Investitionen notwendig, die in einer Branche zur Erfüllung gesetzlicher/behördlicher Auflagen getätigt wurden.“

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Jänner 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter und Bundesrat Gottfried Kneifel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 01 31

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender