9139 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung - EuWO) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird die Vorzugsstimmen-Hürde bei Wahlen zum Europäischen Parlament gesenkt. Künftig werden Kandidaten/innen bereits dann vorgereiht, wenn sie 5 % (statt bisher 7%) der auf ihre Partei entfallenden Stimmen als Vorzugsstimmen erhalten. Weiters wird sichergestellt, dass das vorläufige Vorzugsstimmenergebnis künftig bereits wenige Tage nach dem Wahltag bekannt gegeben werden kann.

Darüber hinaus wird die Abgabe von Briefwahlstimmen erleichtert. Demnach können Wahlkarten künftig am Wahlsonntag in jedem beliebigen Wahllokal bzw. bei jeder beliebigen Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Die Überbringung muss nicht persönlich, sondern kann auch durch eine andere Person erfolgen.

Um vereinzelt noch bestehenden Problemen mit der Weiterleitung unfrankierter Wahlkarten aus dem Ausland entgegenzuwirken, wird der Beförderungshinweis für ausländische Postverwaltungen auf der Rückseite von Wahlkarten nicht nur in Englisch, sondern auch in Deutsch und in Französisch abgedruckt. Außerdem werden einzelne Fristregelungen geändert und einige formalrechtliche Bestimmungen für Unionsbürger/innen, insbesondere in Bezug auf den Nachweis ihres aktiven und passiven Wahlrechts in ihrem Heimatland, adaptiert.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Jänner 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 01 31

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender