9142 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993 geändert wird

Die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die mit BGBl. I Nr. 95/2013 erfolgte Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 wurde unter anderem in § 46 ein Abs. 24 eingefügt, der Übergangsbestimmungen zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz BGBl. I Nr. 33/2013 enthält. Die dort enthaltene Regelung über die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen Bescheide in Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2012 eingeleitet wurden und gegen die nach der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Rechtslage kein ordentliches Rechtsmittel zulässig wäre, soll für alle Verfahren nach dem dritten Abschnitt in gleicher Weise gelten und nicht – wie die Novelle BGBl. I Nr. 95/2013 anordnet – ausschließlich für Verfahren über Bundesstraßen.

Durch die vorgeschlagene Änderung soll – im öffentlichen Verkehrsinteresse – auch für das Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht die sachliche Gleichbehandlung von Genehmigungsverfahren für Hochleistungsstrecken und jenen für Bundesstraßen sichergestellt werden: Rechtsmitteln in Genehmigungsverfahren, die vor dem 31. Dezember 2012 eingeleitet wurden und gegen die nach der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Rechtslage kein ordentliches Rechtsmittel zulässig gewesen wäre, kommt damit unverändert ex lege keine aufschiebende Wirkung zu.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Februar 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ana Blatnik.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Anneliese Junker, Mag. Nicole Schreyer und Ana Blatnik sowie die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Dr. Dietmar Schmittner und Mag. Josef Taucher.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ana Blatnik gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Februar 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 02 26

                                    Ana Blatnik                                                                 Mag. Josef Taucher

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender