9146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Erstellt am 27.03.2014
Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,
die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden
Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des ORF-Gesetzes
Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2013 wird wie folgt geändert:
1. In § 28 erhält der bisherige Abs. 11 die Bezeichnung „(6)“ und es entfällt in diesem Abs. die Wortfolge „nach Bestellung der Mitglieder gemäß Abs. 10“.
2. In § 29 49 wird folgender
Abs.
6 entfällt die Wortfolge „bis 10 oder Abs. 11“. 13
angefügt:
3. § 30 Abs. 1 Z 2 lautet:
„2. die Bestellung von sechs Mitgliedern des Stiftungsrates;“
4. Dem § 49 wird folgender Abs. „(13
angefügt:
„(13) § 28 Abs. 6, § 29 Abs. 6 und
§ 30 Abs. 1 Z 2) § 28 in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. xxx/2014 tretentritt am 15. April1. März
2014 in Kraft.“