9151 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (EU-Patientenmobilitätsgesetz – EU-PMG)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden im Rahmen der Umsetzung von Unionsrecht insgesamt 21 Gesetze aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich geändert. Ein zentraler Schwerpunkt des "EU-Patientenmobilitätsgesetzes (EU-PMG)" ist die Stärkung der Patientenrechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung.

Eine weitere Neuerung ergibt sich durch die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung; die damit zusammenhängenden Agenden werden der Gesundheit Österreich GmBH übertragen. In den Gesundheitsberufsgesetzen erfolgt eine Konkretisierung der Informationspflichten und, wo erforderlich, die Einführung einer verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung (Apotheken- und Psychotherapiegesetz). Novellierungsbedarf ergibt sich auch durch die Umsetzung der Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Verschreibungen (Rezepten). Durch die neuen Bestimmungen hinsichtlich Preisinformationen, dem Recht auf Kopien der Krankengeschichte und der Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung müssen zudem Änderungen im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) vorgenommen werden. In Spitälern werden ausländische Patienten zunächst gegen Barleistung behandelt; die Betroffenen müssen sich dann bezüglich der Kostenerstattung direkt an den zuständigen ausländischen Träger wenden.

Weiters wird im Sinne eines erleichterten Zugangs zur Berufsanerkennung für Migranten und Migrantinnen das Staatsangehörigkeitserfordernis bei der EWR-Berufszulassung – ausgenommen im Ärztegesetz 1998 und im Apothekengesetz – gestrichen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Edgar Mayer, Dr. Andreas Köll und Ferdinand Tiefnig sowie die Bundesrätinnen Adelheid Ebner und Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 04 08

                               Ferdinand Tiefnig                                                            Friedrich Reisinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender