9154 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einem Selbständigen Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz in inhaltlichem Zusammenhang mit den dort geführten Beratungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz geändert wird gestellt hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Durch den vorliegenden Antrag soll eine gleichmäßigere Verteilung der Auszahlungen im Jahresverlauf festgelegt werden, indem der Auszahlungstermin für den Zusatzbetrag und die zusätzlichen Mittel für internationale politische Bildungsarbeit auf den Beginn des 2. Halbjahres verlegt wird.“

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 04 08

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender