9156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers im Bundeskanzleramt an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2014 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/14 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-517-BR/2014 d.B.)

Die Europäische Union soll vereint ihre Strategien für mehr Wachstum und Beschäftigung umsetzen. Von diesem Vorsatz getragen sind sowohl das heurige Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission als auch das 18-Monatsprogramm des Rats für 2013/2014. In ihrem dazu verfassten gemeinsamen Bericht an das Parlament skizzieren Bundeskanzler Werner Faymann und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer angedachte Schritte zur Realisierung von EU-Vorhaben, die – zumindest teilweise - in den Tätigkeitsbereich des Bundeskanzleramts (BKA) fallen.

Zentral in den Plänen der EU-Kommission und des Rats ist die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Österreich betont bei sämtlichen Anstrengungen für nachhaltiges Wachstum in der EU vor allem die soziale Dimension. Folglich unterstützt die Bundesregierung auch in Einzelvorschlägen der Arbeitsprogramme, wie jenem zur einfacheren Gestaltung von Rechtsakten in den Nationalstaaten, ein sozialpolitisches Vorgehen, etwa durch Einbindung der Sozialpartner.

In ihrem am 22.10.2013 beschlossenen Arbeitsprogramm für 2014 führt die Kommission neben der Wirtschaft auch Justiz und Sicherheit sowie auswärtiges Handeln als Prioritäten an. Das 18-Monatsprogramm des Rats steckt den strategischen Rahmen für Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise und zur wirtschaftspolitischen Steuerung ab. So umfasst der Maßnahmenplan unter anderem Initiativen für mehr Beschäftigung, etwa mittels der Vervollständigung des Binnenmarkts. Im ersten Halbjahr 2014 legt die griechische Ratspräsidentschaft dementsprechend besonderes Augenmerk auf die Politikfelder Wachstum-Beschäftigung-Kohäsion, weitere Integration der Eurozone, aber auch auf Migration-Grenzen-Mobilität.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 den Antrag, den Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers im Bundeskanzleramt an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2014 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/14 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-517-BR/2014 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2014 04 08

                                   Franz Perhab                                                                   Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender