9162 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 17. Dezember 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Verwaltungsgerichtshof hat in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung und in Abkehr von der bisherigen Verwaltungsübung in seinem Erkenntnis vom 21. November 2013, Zl. 2011/16/0221 entschieden, dass die Einbringung in das Bundesgebiet gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 der Einbringung gemäß § 79 KFG 1967 entspricht, sodass die Monatsfrist bis zur erforderlichen inländischen Zulassung mit jeder Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet neu zu laufen beginnt.

Dies würde bedeuten, dass Personen mit Hauptwohnsitz im Inland dauernd Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen im Inland benützen dürfen, wenn sie nur jeweils innerhalb der Monatsfrist das Fahrzeug ins Ausland oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbringen. Eine derartige Vorgangsweise kann weder aus sicherheitspolizeilicher noch aus steuerlicher Sicht befürwortet werden, noch entspricht sie den Intentionen des Europäischen Gerichtshofes (vgl. Cura Treuhand C-451/99 vom 21. März 2002), sodass eine Novellierung des Kraftfahrgesetzes 1967 unumgänglich ist.

Es soll in der Bestimmung des § 82 Abs. 8 KFG ausdrücklich klargestellt werden, dass die Frist von einem Monat ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet beginnt und dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht.

Diese klarstellende Bestimmung soll zur Vermeidung von Unsicherheiten und komplizierten Verfahren rückwirkend mit dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem die 1-Monatsfrist in § 82 Abs. 8 KFG verankert worden ist (14. August 2002).“

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. April 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Mag. Nicole Schreyer, Anneliese Junker und die Bundesräte Werner Stadler, Gerd Krusche, Gerhard Schödinger sowie Günther Novak.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.


 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 04 08

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender