9166 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Familie ist eine Zukunftsfrage, daher müssen Perspektiven geschaffen werden, die ein familien- und kinderfreundliches Umfeld gewährleisten. Um entsprechende Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, sind nachhaltige Maßnahmen zu setzen, die die Erreichung dieses Zieles forcieren. In der Praxis haben sich drei zentrale Schwerpunkte bewährt, auf die - im Sinne der Schaffung von Zukunftsperspektiven - besonderes Augenmerk zu legen ist: Geld, Infrastruktur und Zeitpolitik. Das sind die drei Säulen, auf denen ein Familienförderungsmodell stehen soll.Die Familienbeihilfe als tragendes Instrument der österreichischen Familienpolitik bzw. als wichtiges Instrument der horizontalen Umverteilung und des vom VfGH geforderten steuerlichen Ausgleichs des halben gesetzlichen Unterhalts wurde seit 2008 nicht mehr erhöht, was zu einem entsprechenden Kaufkraftverlust geführt hat. Durch die nunmehrige Erhöhung der Familienbeihilfe sollen im Bereich der Geldleistungen zusätzliche Mittel für die Familien bereitgestellt werden, um dem Rechnung zu tragen.Im Sinne der Weiterentwicklung der drei Säulen des Familienförderungsmodells - Geld, Infrastruktur und Zeit - ist es unabdingbar, auch die finanzielle Situation der Familien zu verbessern. Hierbei wurde das Modell einer zeitlich gestaffelten Anhebung der Familienbeihilfe zur Stärkung der Kaufkraft auf mehrere Jahre gewählt. Ansonsten würde die Ausgewogenheit des Familienförderungsmodells mit dem Ziel, eine familienfreundliche Gesellschaft zu erreichen, in Frage gestellt werden.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Peter Oberlehner.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Edgar Mayer sowie die Bundesrätinnen Angela Stöckl, Sonja Ledl-Rossmann, Inge Posch-Gruska und Johanna Köberl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Peter Oberlehner gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 13

                               Peter Oberlehner                                                              Ferdinand Tiefnig

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender