9170 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011 und 2012 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde (III-502-BR/2013 d.B.)

Der gegenständliche Bericht beruht auf der dem Bundesminister für Justiz durch § 29a Abs. 3 StAG übertragenen Verpflichtung, dem Nationalrat und dem Bundesrat jährlich über die vom Bundesminister für Justiz erteilten Weisungen Bericht erstatten, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ingrid Winkler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Michael Lampel, Mag. Klaus Fürlinger und Werner Herbert.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ingrid Winkler gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Justiz über die im Jahr 2009, 2010, 2011 und 2012 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde (III-502-BR/2013 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2014 05 13

                                 Ingrid Winkler                                                                 Christian Füller

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzender