9172 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass es im Bereich Zeugenschutz keine europaweiten Rechtsgrundlagen für die grenzüberschreitende Übernahme und den Transport gefährdeter Zeugen gibt.

Auf Grund der besonderen Sensibilität des Vertragsgegenstandes sind in dem geplanten Übereinkommen insbesondere Bestimmungen über die Vertraulichkeit der Zusammenarbeit und über das Weiterbestehen von Schutzmaßnahmen gegenüber den zu schützenden Personen – auch nach Kündigung des Übereinkommens durch eine der Vertragsparteien – vorgesehen.

Im Übereinkommen wird Organen der Sicherheitsbehörden der Vertragsparteien zur Intensivierung der polizeilichen Kooperation das Recht zum Einschreiten auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien sowie Mitführen von Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen, im Rahmen von Transporten von Schutzpersonen eingeräumt. Dabei kommt es mit der Zustimmung des Entsendestaates zur Betrauung mit hoheitlichen Aufgaben durch den Gebietsstaat.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Ing. Hans-Peter Bock und Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 13

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender