9179 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Abkommen zur zweiten Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 und erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005, samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat eine Verbesserung der EU-AKP (Afrika, Karibik, Pazifik) - Kooperation in allen drei Säulen durch die zweite Revision des Cotonou-Abkommens (Politik, Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit) zum Ziel.

Das vorliegende Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme:

-     Es handelt sich um die 2. Revision des Rahmenabkommens für die EU-AKP Zusammenarbeit in den       Bereichen Politik, Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit, deswegen sind darin keine konkreten     Maßnahmen festgelegt.

Die zweite Revision des Cotonou-Abkommens trägt den Veränderungen der EU-AKP Beziehungen in den letzten Jahren Rechnung. Die Veränderungen betreffen u.a. eine Stärkung der regionalen Integration, die Verankerung der Millennium-Entwicklungsziele und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs).

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Das Cotonou-Änderungsabkommen ist in allen Amtssprachen der Europäischen Union authentisch. Dem Nationalrat wurden gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die authentische deutsche und englische Sprachfassung zur Genehmigung vorgelegt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 13

                                Ing. Eduard Köck                                                                Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender