9180 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik der Philippinen in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben und auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt werden sollen.

Das gegenständliche Rahmenabkommen soll daher einen umfassenden Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik der Philippinen bilden und die Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet ausbauen.

Das Abkommen ist das zweite dieser Art zwischen der Europäischen Union und einem südostasiatischen Land. Es behandelt die Zusammenarbeit in den Bereichen Politik; Handel und Investitionen; Justiz und Sicherheit; Migration und Arbeit auf See; Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit sowie andere Sektoren.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages durch Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kundzumachen ist.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Mag. Susanne Kurz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.             gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2014 05 13

                                Ing. Eduard Köck                                                                Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender