9181 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und dem Sitz ihrer Büros in Wien

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Angleichung des Status der Internationalen Organisation für Migration (IOM) an den vergleichbaren internationalen Organisationen zum Ziel.

Das gegenständliche Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Regelung des Status der Wiener IOM-Büros und deren Mitarbeiter

- Regelung des Status der nicht in Wien beschäftigten IOM-Mitarbeiter

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Ana Blatnik und Mag. Susanne Kurz sowie Bundesrat Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.             gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2014 05 13

                                Ing. Eduard Köck                                                                Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender